Antrag der Fraktion DIE LINKE an die BV am 24. Juni 2010
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT‑Drs 17/834) hervorgeht, ist die Zahl der Widersprüche und Klagen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Widersprüche stieg von rund 667.000 im Jahr 2005 auf 805.000 im Jahr 2009, die der Klagen nahm im gleichen Zeitraum von rund 39.000 auf 143.000 zu. 36,3 Prozent der Widersprüche waren 2009 ganz oder teilweise erfolgreich. Von den Klagen vor den Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent zugunsten der Betroffenen aus. Die Erfolgsquote der Klagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem Niveau.
Vor diesem Hintergrund könnte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung im Rechtskreis des SGB II und XII ein Weg sein, den betroffenen LeistungsempfängerInnen schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Außerdem könnten Widerspruchsstellen und Gerichte entlastet werden. Daher erscheint es als angebracht, sowohl bei dem Fachamt Grundsicherung und Soziales des Bezirks Altona und den übrigen Hamburger Bezirken, als auch bei der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II jeweils die Stelle eines Ombudsmanns/einer Ombudsfrau zu schaffen, der/die als neutraler und unabhängiger Streitschlichter fungiert. Er/Sie nimmt außergerichtlich zu Meinungsverschiedenheiten zwischen LeistungsempfängerInnen und Behörden Stellung.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher: