Redebeitrag von Eckhard Fey auf der BV am 27. Mai 2010
Wir stellen diesen Antrag (und lehnen den Ergänzungsantrag der SPD ab, weil dieser die Gesamtproblematik minimalisiert bzw. verharmlost), weil hier in besonderem und exemplarischem Maße deutlich werden muss, dass die Bezirksversammlung Kontroll- und nicht Akklamationsorgan der Administration zu sein hat. (Ich sage dies aufgrund der Vorgeschichte zu diesem Antrag im Grünausschuss, die hier nicht erörtert werden soll.)
Eine Kontrolle aller Baumfällungen – auch der unter einem Stammdurchmesser von 80 cm – ist dringend notwendig, weil dem legalen und illegalen Fällfrevel endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss, denn legal/illegal gefällte Bäume sind nicht durch Nachpflanzung einzelner Bäume zu kompensieren – z. B. erfordert die die Fällung ein es Baumes mit einem Blattvolumen von 1600 m2 die Nachpflanzung von 2000 Bäumchen.
Zu Baumfällfrevel und Baumfällkriminalität nur einige Beispiele:
Übrigens ist gegen diese illegale Fällung seitens der Linken Bezirksfraktion zu Recht Klage erhoben worden. Weitere Beispiele für Baumfällorgien in Hamburg ließen sich leicht nachweisen (Vom kommerziellen Aspekt des Baumschützens bzw. der Baumfällungen sehe ich hier erst einmal ab.)
Dass angesichts dieser und anderer Fakten ausgerechnet Hamburg – in gewissem Sinn als wahrscheinliche Hauptstadt des Baumfällfrevels - von der EU-Kommission im Februar 2009 zur European Green Capital für 2011 erklärt worden ist, kann nur durch entsprechende Lobbyarbeit oder schlichtweg Durchstechereien erklärt werden. Bäume, darauf sei explizit noch einmal hingewiesen sind, neben dem Plakton des Meeres, als Sauerstoffproduzenten höchstes Lebensgut. Verharmlosungen von Baumfällungen sind also überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Im Übrigen ist das Baumsterben in Hamburg aufgrund folgender Ursachen programmiert:
• mit dem Klimawandel werden die Temperaturen steigen und die Anzahl „warmliebender“ Parasiten, Larven und Pilze wird sich vervielfachen;
• durch die ständige behördliche Gewährung von Ausnahmegenehmigungen von Baumfällungen; • durch eine ungenügend kontrollierte Ausgleichspflicht zur Baumnachpflanzung bei privaten Baumfällungen;
• mit der Zunahme von Sommertrockenheiten;
• bei fortschreitender Verkleinerung von Wurzelräumen und Ausdehnung versiegelter Böden;
• da kein direkter gesetzlicher Schutz für einzelne Bäume besteht und
• das Baumschutzrecht fortlaufend durch das Baurecht ausgehöhlt wird usw.
Bei der Baumerhaltung handelt es sich einerseits um eine existenzielle bzw. lebensnotwendige Sicherung menschlichen Daseins – ich verweise nur auf die unermessliche Bedeutung der Erhaltung von Urwäldern für Klima, Vegetation, Verhinderung der Humusbodenerosion. Da sich andererseits die Mehrheitsparteien prinzipiell vom Baukommerz unter seine Akkumulationszwänge instrumentalisieren lassen, kann hier nur eine psychologische Interpretation weiterhelfen:
Sigmund Freud hat, zu Recht, auf die Dominanz der Destruktivität im bürgerlichen Menschen hingewiesen als er zwischen den wesentlichen Trieben der Destruktivität und Konstruktivität unterschied.
Alexander Mitscherlich machte es noch deutlicher als er bereits 1967 schrieb, dass es keineswegs entschieden ist, ob der (bürgerliche) Mensch nicht eine der folgenschwersten Fehlwege der Evolution darstellt, durch den das Prinzip des Lebendigen seiner Auflösung entgegenstrebt.
Friedrich Schiller schrieb angesichts der Selbstvernichtungstendenzen des bürgerlichen Menschen: „Gar schrecklich ist´s den Leu zu necken, gefährlich ist des Tigers Zahn, doch schrecklicher als alle Schrecken das ist der (bürgerliche) Mensch in seinem Wahn.“
Als letztes wäre noch der hochverehrte Wolfgang Koeppen zu nennen, der auf die Frage eines Reporters wie es sich in seinem Alter – er lebte damals recht einsam an der Isar in München – weitab vom Abgrund lebe, antwortete, der Abgrund ist im Bürger. Das war´s !