Die Kommunalpolitik in Hamburg ist davon geprägt, dass sie weitgehend nicht vor Ort in den Bezirken, sondern durch den Senat und seine Fachbehörden entschieden wird. Dies ist die Folge der sogenannten Einheitsgemeinde, die in Hamburg seit 1938 existiert und nach dem Krieg unverändert in die Hamburger Verfassung übernommen wurde.