4. Oktober 2010

Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg - Privatisierung ist Diebstahl

Redebeitrag von Eckhard Fey auf der BV vom 23.09.2010

Das Modell der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen erscheint auf den ersten Blick plausibel, wenn bei Schulen, Wasser- und Energieversorgung usw. sich ein sog. Innovations- und Reparaturstau angesammelt hat. Die öffentliche Hand ist oftmals überschuldet und welche Stadt, welcher Kreis und welches Land wünschte sich da nicht die ach so altruistischen Investoren. Sie verfügen mit ihrem unerschöpflichen Reservoir an Geldern aus den nationalen und internationalen Finanzmärkten über ausreichende finanzielle Mittel zur Sanierung öffentlicher Einrichtungen. Sie regeln selbstverständlich alle ökonomischen Bedürfnisse viel unbürokratischer, effektiver und kostengünstiger als die ach so wirtschaftlich unerfahrene öffentliche Verwaltung.

Seit anderthalb Jahrzehnten verbreiten sog. Investoren als Agitatoren für Total- und Teilprivatisierung, letzteres auch als Public Private Partnership (PPP) bezeichnet, diese Fakes und beeindrucken damit, leider immer noch, auch die in öffentlichen Verwaltungen teilweise anzutreffende ökonomische Ignoranz.

Ob es nun die ersten Projekte von PPP in Köln in 1990, anlässlich der Gründung einer Abfall-, Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (später bekannt als sog. Müllskandal von Köln), ob es die Gründung von Thames Water durch RWE in London (mit anschließender Teilpleite) oder ob es sich um die Vertriebs- und Konzeptionsgesellschaft für Immobilien und Fondsanlagen GmbH des Zweckverbandes Beilrode – Arzberg bei Torgau (ein Zweckver- verband von 11 Gemeinden, die für Jahrzehnte auf exorbitant hohen Zuwasser- und Abwasserkosten sitzen geblieben sind) waren, die PPP-Projekte verlaufen immer nach demselben Muster:

Eine öffentliche Körperschaft oder die sog. öffentliche Hand schließt zwecks Saturierung öffentlicher ökonomischer, kultureller usw. Bedürfnisse mit einem Privatunternehmen, einem sog. Investor einen Vertrag. Gegenstand ist der Bau, Sanierung, Modernisierung, Planung, Finanzierung und langfristiger Betrieb einer öffentlichen Einrichtung oder Dienstleistung. Vertragsdauer i. d. R. 15 – 50 Jahre.

Der Vertragsabschluss ist durch folgende, für die öffentliche Nutzung bzw. die Nutzung durch die öffentliche Hand, Nachteile gekennzeichnet:

• Bei der Sanierung öffentlicher Gebäude, z. B. von Schulgebäuden, Billigfertigung mit elementaren Mängeln

• zeitliche Verzögerung der Projekte, da der Investor Subunternehmen mit der Ausführung der vertraglichen Vereinbarungen beauftragt (viele Subunternehmen können die Arbeiten nicht beenden, da sie, aufgrund geringster Gewinnmargen, die ihnen der Investor oktroyierte, Konkurs anmelden müssen)

• Trotz niedrigerer Löhne hat der öffentliche Auftraggeber meist erhöhte Betriebskosten • durch Geheimverträge, die den Investor begünstigen etwa durch vertragliche Vereinbarungen für Kostenerhöhungen, die die Leistungen des Investors verteuern, ohne besser zu werden.

• Gewinngarantien und zusätzliche Finanzierungskosten (z. B. über Preisgleitklauseln) summieren sich am Ende auf größere Beträge als wenn die öffentliche Hand z. B. selbst als Netzbetreiber auftritt.

• Bürger und Staat verlieren ihre demokratisch legitimierte Kompetenz zur Gestaltung öffentlicher Einrichtungen.

Der deutsche Städte- und Gemeindebund, in dessen Kommunalwirtschaft 1400 Betriebe mit über 247 000 Beschäftigten organisiert sind und der einen Jahresumsatz von 64 Milliarden Euro hat, betrachtet die Privatisierungspolitik im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (ngo-online.de v. 16.04 2007) als gescheitert. „Die Devise „Privat vor Staat“ habe sich als falscher Weg erwiesen, so der Hauptgeschäftsführer des Verbunds, Gerd Landsberg. „Es gäbe genügend Beispiele, wo einst von privat geführte Unternehmen von den Kommunen übernommen wurden und deutlich preisgünstiger seien. Bei kommunalen Dienstleistungen dürfe der Profit nicht der einzige Maßstab sein, sondern das Gemeinwohlinteresse der Bürger.“ (G.L.) Er verlangte von Brüssel endlich damit aufzuhören, die Kooperation selbst von kleinsten Gemeinden einer europaweiten Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Nochmals Landsberg: Das sei praktisch Privatisierungszwang, „den wir nicht hinnehmen.“ (Und schließlich sei auch auf Herrn von Beust verwiesen, der vor einiger Zeit sagte: „Heute würde ich die HEW nicht mehr verkaufen. Das war ein Fehler.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Wer aber jetzt trotzdem noch für PPP votiert, betreibt nichts anderes als Investorenpropaganda mit Vernebelungsabsicht.

Quelle: http://www.linksfraktion-altona.de/http://www.linksfraktion-altona.de/bezirksversammlung/redebeitraege/detail/artikel/rekommunalisierung-der-energienetze-in-hamburg-privatisierung-ist-diebstahl/